Euer Traummotorrad steht im Ausland? Wie funktioniert das mit Zulassung und COC-Papieren?
Euer Traummotorrad steht im Ausland? Wie funktioniert das mit Zulassung und COC-Papieren?

Die Traummaschine steht nicht beim Händler um die Ecke, sondern in den Niederlanden, in Österreich oder in Italien? Das ist längst keine Seltenheit mehr. Gerade bei gesuchten Modellen, gut gepflegten Gebrauchten oder Klassikern lohnt sich der Blick über die Grenze. Die Überführung ist meist schnell organisiert. Aufwendiger wird es danach, wenn das Motorrad in Deutschland zugelassen werden soll.

Was die Zulassungsstelle sehen will

Für ein Motorrad aus einem anderen EU-Land braucht ihr bei der Zulassung in der Regel:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere (Teil I und II bzw. das jeweilige Pendant),
  • den Kaufvertrag,
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU),
  • die eVB-Nummer eurer Versicherung,
  • einen Nachweis der technischen Daten.

Der letzte Punkt macht in der Praxis die meisten Probleme. In ausländischen Papieren fehlen oft Angaben, die in die deutsche Zulassungsbescheinigung gehören, etwa zulässige Achslasten, Geräuschwerte oder die genaue Typbezeichnung. Die Zulassungsstelle braucht dafür einen offiziellen Nachweis.

Die COC-Papiere: der einfachste Nachweis

Den liefern die COC-Papiere (Certificate of Conformity), amtlich EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Der Hersteller bestätigt darin, dass euer Motorrad einem in der EU genehmigten Typ entspricht, und listet alle technischen Daten auf. Motorräder gehören dabei zur Fahrzeugklasse L, Roller mit 45 km/h zum Beispiel zu L1e, große Maschinen zu L3e.

Beim Neukauf liegen die COC-Papiere normalerweise bei. Bei Gebrauchten sind sie dagegen oft verschwunden: beim Vorbesitzer verloren, bei einer früheren Zulassung einbehalten oder nie weitergegeben. Ein neues Exemplar kann nur der Hersteller ausstellen. Ihr könnt es direkt beim Hersteller anfragen oder die COC-Papiere online bestellen, etwa über Dienste wie EUROCOC, die die Anfrage beim Hersteller übernehmen. Wichtig ist nur: Die Fahrgestellnummer muss exakt stimmen, sonst passt das Dokument nicht zu eurem Motorrad.

Wann es kein COC gibt

Nicht für jedes Motorrad existiert eine Übereinstimmungsbescheinigung. Die EU-Typgenehmigung für Zweiräder wurde erst Ende der 1990er-Jahre verbindlich. Für viele ältere Maschinen, also genau die Klassiker, die in Kleinanzeigen so begehrt sind, gibt es deshalb kein COC. Dasselbe gilt für Motorräder, die für Märkte außerhalb der EU gebaut wurden, etwa US-Modelle, oder für stark umgebaute Maschinen.

Dann führt der Weg über TÜV oder DEKRA: entweder mit einer Datenbestätigung, wenn eine Typgenehmigung vorliegt, oder mit einem Gutachten nach § 21 StVZO. Bei Oldtimern ab 30 Jahren lässt sich das oft gleich mit dem Gutachten für das H-Kennzeichen verbinden. Fragt am besten vor dem Kauf bei eurer Prüfstelle nach, was für euer Modell nötig ist.

Checkliste vor dem Kauf

  • Fahrgestellnummer geben lassen und mit den Papieren abgleichen.
  • Klären, ob COC-Papiere vorhanden sind. Wenn nicht: gibt es für dieses Baujahr überhaupt eins?
  • Bei Neufahrzeugen (unter 6 Monate oder unter 6 000 km) an die Umsatzsteuer denken.
  • Überführung planen: Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen, Transport auf dem Hänger.
  • Versicherung und eVB-Nummer vorab besorgen.
  • Gesamtkosten ehrlich rechnen: Kaufpreis, Transport, Papiere, HU und Zulassung.

Fazit

Ein Motorrad aus dem EU-Ausland kann ein echter Glücksgriff sein. Damit aus dem Schnäppchen kein Papierkrieg wird, gehört die Frage nach den Unterlagen an den Anfang, nicht ans Ende. Wer die Fahrgestellnummer prüft und weiß, ob es COC-Papiere gibt oder ob ein Gutachten nötig ist, steht bei der Zulassungsstelle nicht mit leeren Händen da.

—