Mitschuld bei Motorradunfall ohne Schutzkleidung?

Gerade im Sommer fahren viele Motorradfahrer auch gerne einmal ohne die notwendige Motorradschutzkleidung. Doch kommt es zu einem Unfall, ist nicht nur das Verletzungsrisiko bedeutend höher. Bei einem unverschuldeten Unfall kann das Nichttragen geeigneter Schutzkleidung auch versicherungstechnische Konsequenzen haben.

Motorradschutzkleidung – dringend ratsam aber nicht gesetzlich vorgeschrieben

Jeder Motorradfahrer weiß, das Verletzungsrisiko bei einem Motorradunfall ist enorm hoch. Geeignete Schutzkleidung und das Tragen eines Motorradhelms kann daher lebensrettend sein. Während das Tragen eines geeigneten Helms gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das Tragen von Schutzkleidung zwar dringend geraten, jedoch keine Pflicht. Gerade im Sommer oder auch auf kurzen Strecken ist es daher oftmals verlockend, auf die notwendige Schutzkleidung beim Motorradfahren zu verzichten. Doch der Verzicht auf Motorradschutzkleidung kann nicht nur zu folgeschweren Verletzungen führen, auch bei einem unverschuldeten Unfall kann dies für den Motorradfahrer zu unangenehme Folgen haben.

Der Verzicht auf Schutzkleidung kann zur Mitschuld beim Motorradunfall führen

Kommt es zu einem unverschuldeten Motorradunfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverschulder für den Schaden des Geschädigten aufkommen. Hat der geschädigte Motorradfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch keine geeignete Schutzkleidung getragen, kann ihm eine Mitschuld an den entstanden Verletzungen zugesprochen werden. Dies kann unangenehme Konsequenzen in Bezug auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes für den Geschädigten haben. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geht, je nach Art der Verletzung davon aus, dass die erlittene Verletzung beim Tagen geeigneter Schutzkleidung weitaus geringer hätte ausfallen können. Bei dem Anspruch auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes kann die Mitschuld an der Schwere seiner Verletzungen für den geschädigten Motorradfahrers zu einer Kürzung des Schmerzensgeldes führen. Kommt es mit geeigneter Schutzkleidung zu einem Unfall, wird die beschädigte Schutzkleidung beim Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung von dieser ersetzt. Ob dabei der Neu- oder Zeitwert der Kleidung ersetzt wird, hängt vom Tarif und dessen Leistungen ab.