Immer wieder begegnen uns verschiedene Fahrzeugkennzeichen auf Straßen und Autobahnen. Während einige durchaus bekannt sind, lösen andere hingegen Verwunderung aus. Was haben die Kürzel nur zu bedeuten? Mehr zum Thema Länderkennzeichen sowie wertvolle Infos sind daher im nachfolgenden Text zusammengefasst.

Ein Länderkennzeichen ist für jedes Fahrzeug Pflicht

Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt ordnungsgemäße Kennzeichen am Fahrzeug. Hinzu kommt ein Länderkennzeichen, das vor allem für Fahrten im Ausland verpflichtend ist. Inzwischen gibt es um die 220 Länderkürzel auf der ganze Welt. Dabei gilt: Fahrzeuge, die in der EU zugelassen sind, bekommen ein spezielles EU-Kennzeichen.

Jedes Fahrzeug, das in Deutschland eine Zulassung erhalten hat, darf demnach mit einem Länderkennzeichen auf zahlreichen Straßen dieser Welt fahren. Dabei ist es wichtig, dass das EU-Kennzeichen ein integriertes D für Deutschland aufweist. Das Kennzeichen für Österreich zeigt hingegen ein A.

Wie ist ein Länderkennzeichen gestaltet?

Das Länderkennzeichen besteht immer aus einem bis drei Buchstaben. Dabei stellt das Kürzel ein bestimmtes Land dar. Am linken Rand des Nummernschildes ist hierzu ein blaues Feld eingelassen. Hier befindet sich neben der europäischen Flagge auch das Länderkürzel. Für die EU-Staaten ist in erster Linie wichtig, die Zusammengehörigkeit zu symbolisieren.

Nachfolgend sind weitere Kennzeichen für Stadtkennung, Ländercode, Rangzahl und Plaketten aufgeführt.

Wer innerhalb der EU verreisen möchte oder die Schweiz, Norwegen, Island oder das Fürstentum Liechtenstein besuchen will, kann das normale Länderkennzeichen nutzen. Für Reisen in andere Länder außerhalb der EU ist ein weiteres Schild nötig. Dieses ist oval gehalten und ungefähr 17,5 cm breit und 11,5 cm hoch. Es ist wichtig, das Kennzeichen gut sichtbar an der Rückseite des Autos anzubringen. So lässt sich mit einem Blick die Nation ermitteln.

Auch wenn sich viele Länderkennzeichen ähnlich sehen, gibt es immer ein paar Besonderheiten. Dabei variiert der Großbuchstabe je nach Zulassungsland. B steht zum Beispiel für Belgien, F für Frankreich, I für Italien oder M für Malta. Nur beim Länderkennzeichen CH geraten viele Autofahrer ins Stolpern. Was steckt nur hinter diesem Kürzel? Die Antwort ist jedoch ganz einfach: Da in der Schweiz vier Amtssprachen vorherrschen und keine Sprache bevorzugt werden soll, hat man sich auf ein Kürzel geeinigt. CH steht dabei für den lateinischen Namen Confoederatio Helvetica. Diese Bezeichnung steht für „Schweizerische Eidgenossenschaft“, die nach der Erschaffung des Bundesstaates eingeführt wurde.

Was ist bei Autofahrten im Ausland zu beachten?

Wer im Ausland am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss nicht nur an das Länderkennzeichen denken. Es versteht sich von selbst, sich ebenso an Geschwindigkeitsbegrenzungen, die gängigen Verkehrsregeln und Mautpflichten zu halten. Die meisten Vorschriften und Regeln sind in der gesamten EU gleich.

Das bezieht sich auch auf die Haftpflichtversicherung. Alle Fahrzeuge haben laut der aktuellen EU Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen. Andernfalls kann eine Fahrt auf europäischen Straßen nicht erfolgen. Auch eine Mindestabdeckung ist in diesem Rahmen einzuhalten. Wer nämlich im Inland oder Ausland an einem Unfall beteiligt ist, muss selbst für die Kosten aufkommen. Das kann mitunter sehr teuer werden und für einige Autofahrer den finanziellen Ruin bedeuten.

Hinweis: Einige Autofahrer sind der Ansicht, dass das „Blitzen“ im Ausland keine Folgen hätte. Auch ein Strafzettel muss nicht zwingend beglichen werden. Doch dies ist ein schwerer Irrglaube. Bei Nichtzahlung von Bußgeldern und Mahnung droht auch im Heimatland Führerscheinentzug. Da die Behörden europaweit miteinander kooperieren, lässt sich zu jedem Kennzeichen ein Autohalter ermitteln. Der Fahrzeughalter kann also in jedem Fall ausgemacht und das Bußgeld zugestellt werden.

Wo ist das Länderkennzeichen am Fahrzeug anzubringen?

Früher war ein Aufkleber im Bereich des Nummernschilds ordnungsgemäß zu platzieren. Seit 1998 ist der Ländercode fest mit dem Euro-Nummernschild verbunden. Autohalter müssen sich also bei der Zulassung keine weiteren Gedanken über Länderkennzeichen machen.