Kaum ist das neue Auto endlich angemeldet, erhält man auch schon den Bescheid für die Kraftfahrzeugsteuer. Der Halter des Fahrzeugs hat seine Steuer zu zahlen, um damit zum Beispiel einen Beitrag zum Neu- und Ausbau der Straßeninfrastruktur zu leisten. Motorradfahrer machen die gleiche Erfahrung, auch sie kommen um die Zahlung einer Steuer für ihr Zweirad nicht herum. Wohl jeder Fahrzeughalter versucht, auf die Höhe der Steuer Einfluss zu nehmen, um seine Zahlungen zu reduzieren. Allerdings sind die Möglichkeiten dazu recht begrenzt. Was also muss man rund um die Steuer für Kraftfahrzeuge und Motorräder wissen?
Welchen Zweck hat die Kfz-Steuer?
Jährlich gehen ungefähr neun Milliarden Euro an Kfz-Steuern für Autos und Motorräder an den Staat. Gelegentlich hört man Kritik daran, dass dieses Geld nicht in voller Höhe für den Ausbau und vor allem die Instandsetzung der Autobahnen und Straßen verwendet wird. Trotzdem dient ein erheblicher Teil der Steuergelder dazu, das Straßensystem in Deutschland zu verbessern. Im Grunde werden Fahrzeugsteuern schon seit dem frühen 20. Jahrhundert verlangt. Das Recht zur Besteuerung ist im Grundgesetz geregelt, ebenso dass die Einnahmen aus der Steuer dem Bund zustehen. Bis Mitte 2009 durften sich die Bundesländer über die Steuer freuen, heute macht die Kraftfahrzeugsteuer einen erheblichen Anteil der Bundessteuern aus. Wer schon einmal einen Steuerbescheid für sein Fahrzeug erhalten hat, hat sich vermutlich über den Absender gewundert. Die Zuständigkeit für das Eintreiben der Steuern liegt nämlich nicht beim Bundesfinanzministerium, sondern beim Zoll. Entsprechend übernimmt das örtlich zuständige Hauptzollamt die Einziehung der Steuerzahlungen.
Wie wird die Kraftfahrzeugsteuer berechnet?
Die Höhe der Steuer richtet sich im Prinzip nach der Größe des Motors und des Hubraums. Außerdem spielt die Antriebsart eine Rolle, denn Diesel-Autos zahlen eine bedeutend höhere Steuer als Benzinbetriebene Fahrzeuge. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Steuer für schwere oder große Fahrzeuge höher ist als für kleinere oder leichte Autos. Das liegt daran, dass große oder schwere Autos die Straßen stärker belasten. Entsprechend sollen die Halter mit einer höheren Summe an den Kosten für die Erhaltung beteiligt werden. Im Jahr 1985 wurde das System für die Kraftfahrzeugsteuer reformiert. Damals wurde die Schadstoffklasse eingeführt. Sie ist eine Maßzahl für die Höhe der Abgaswerte. Je höher die gemessenen Abgaswerte, desto größer ist die Belastung der Umwelt. Somit steigt die Steuer bei schlechteren Abgaswerten. Damit sollte schon Mitte der 1980er Jahre der Kauf von umweltfreundlicheren Autos gefördert werden.
Welche aktuellen Änderungen gibt es bei der Autosteuer?
Wohl jeder Autofahrer hat noch den jüngsten Abgasskandal der deutschen Autogeschichte in Erinnerung. Mehrere der großen Autohersteller haben über Jahre hinweg falsche Angaben hinsichtlich der Höhe der Abgaswerte ihrer Fahrzeuge gemacht. Zum September 2018 wurde deshalb ein neues Verfahren für die Messung der Abgaswerte eingeführt, das sogenannte WLTP-Prüfverfahren. Für viele Autofahrer führt dies dazu, dass sie nun nach der Neuzulassung eines Fahrzeugs höhere Steuern zu zahlen haben als zuvor bei gleichem Modell. Das neue Prüfverfahren kann durchaus zu einer nennenswerten Erhöhung der Steuer führen, sofern man ein Modell erwirbt, bei dem die Abgaswerte bisher fehlerhaft berechnet wurden. Auf den einen oder anderen Autofahrer mag dadurch eine negative Überraschung beim Kauf eines neuen Fahrzeugs zugekommen sein.
Welche Änderungen der Kfz-Steuer greifen ab 2021?
Zum 01. Januar 2021 müssen sich Autofahrer auf eine weitere Neuerung bei der Kraftfahrzeugsteuer einstellen. Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 95 Gramm pro Kilometer erhöht sich der Steuersatz in Zukunft stufenweise. Dadurch werden vor allem Autos mit einem starken Motor im Verhältnis deutlich teuer. Anders verhält es sich mit PKW, die besonders emissionsarm fahren und deshalb einen CO2-Wert von unter 95 Gramm pro Kilometer ausweisen. Bei einer Erstzulassung zwischen dem 12. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2024 erhalten solche Fahrzeuge für höchstens fünf Jahre eine Steuervergünstigung. Sie beträgt 30 Euro jährlich und wird maximal bis zum 31. Dezember 2025 eingeräumt. Die für zehn Jahre geltende Steuerbefreiung für Autos mit elektrischem Antrieb wurde bis in das Jahr 2030 hinein verlängert. Diese Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gilt höchstens bis zum Jahresende 2030. Die Änderungen der Autosteuer gelten nach heutigem Stand nicht für Motorräder.
Welche Besonderheiten gelten für die Motorrad-Steuer?
Die Steuerberechnung für Motorräder ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz hinterlegt und dort im Paragraph 9 dokumentiert. Sie wird abhängig von der Art des Fahrzeugs festgelegt. Auch bei Motorrädern gilt die Maßgabe, dass die Höhe der Steuer mit dem Hubraum und der Leistung steigt. Somit werden Motorräder mit einem starken Motor höher besteuert.
Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern gelten als Leichtkrafträder, sofern ihre Leistung höchstens 11 Kilowatt beträgt. Diese Fahrzeuge sind von der Besteuerung befreit. Für größere Motorräder beträgt die Steuer 1,84 Euro für jede angefangene 25 Kubikzentimeter. Für die Höhe der Steuer ist also lediglich der Hubraum maßgeblich, der Emissionswert spielt keine Rolle.
Ob es hier in absehbarer Zeit zu einer Änderung der Besteuerung kommt, ist aktuell nicht ersichtlich. Immer wieder wird Kritik laut, auch bei Motorrädern die Höhe der Emission als Kriterium für die Höhe der Steuer anzusetzen. Um diese gesetzliche Änderung herbeizuführen, ist allerdings eine neue Abgasvorschrift vonseiten der Europäischen Union nötig, die bisher noch aussteht.
Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Kfz-Steuer zu sparen?
Natürlich kann man als Auto- und Motorradfahrer an der Größe des Hubraums sparen und die Steuerbelastung dadurch verringern. Diese Möglichkeit gilt insbesondere bei einem Motorrad, da sich die Motorrad-Steuer maßgeblich nach dem Hubraum richtet. Bei einem Auto kann der Halter darauf achten, ein umweltfreundliches Fahrzeug mit einem niedrigen CO2-Wert zu erwerben mit einem niedrigen CO2-Wert. Abgesehen davon gibt es allerdings noch weitere Möglichkeiten, die Kosten für die Steuer zu verringern. Wichtig sind in diesem Zusammenhang das Saisonkennzeichen und das Oldtimerkennzeichen.
Von einem Saisonkennzeichen spricht man bei einer zeitlich begrenzten Zulassung eines Fahrzeugs. Das ist für Autos sinnvoll, die nur bei schönem Wetter gefahren werden. Vor allem aber auch für Motorräder ist das Saisonkennzeichen zu empfehlen. Viele Motorradfahrer lassen ihr Fahrzeug zum Beispiel nur in der Zeit von April bis Oktober zu. Entsprechend wird auch die Motorrad-Steuer nur für sechs Monate erhoben. Wenn Sie ihr Fahrzeug im Winter in der Garage abstellen, genügt ein Saisonkennzeichen für die warme Jahreszeit. Dadurch lässt sich die Steuer für das Motorrad erheblich senken. Die Berechnung der Steuer wird zwar genauso durchgeführt wie bei einem Fahrzeug, das ganzjährig zugelassen ist, aber die jährliche Steuerbelastung wird allerdings auf die Anzahl der Monate umgelegt, in denen es tatsächlich genutzt wurde. Ist das Motorrad also nur für die sechs Monate von April bis Oktober zugelassen, ist auch nur für diesen Zeitraum eine Steuer zu zahlen. Die Steuer wird auf den Tag genau abgerechnet, sodass man nicht damit rechnen muss, zu viel Steuer abzuführen.
Für PKW und Motorräder gibt es eine weitere Möglichkeit, die Steuern zu verringern. Sie gilt für Fahrzeuge mit einem besonderen historischen Wert. Oldtimer sind mit einem „H“-Kennzeichen versehen. Es handelt sich dabei um sehr gut erhaltene und gepflegte oder restaurierte Fahrzeuge, die als Sammlerstücke erhalten sind und nur in Ausnahmen im Straßenverkehr genutzt werden. Manchmal werden solche Fahrzeuge im Museum ausgestellt, damit sich die Allgemeinheit daran erfreut, gelegentlich lässt sie ein Sammler auch in seiner Garage. Ein Oldtimer erhält eine Steuervergünstigung, wenn er in einem originalgetreuen Zustand erhalten ist und wenn er mindestens 30 Jahre alt ist. Ausschlaggebend ist dabei das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde. Für den Ausweis als Oldtimer ist außerdem ein Gutachten vorzulegen, welches bestätigt, dass die Instandhaltung ebenso wie die Durchführung von nötigen Reparaturen fachgerecht erfolgte und dass nur Ersatzteile eingesetzt sind, die dem damaligen technischen Stand entsprechen. Für Oldtimer zahlt man pro Jahr eine Steuer von 191,73 Euro für Autos und 46,02 Euro für Motorräder. Seit Herbst 2017 kann man für einen Oldtimer auch ein Saisonkennzeichen beantragen. Dadurch lässt sich die Kfz-Steuer noch einmal reduzieren.
Sowohl Auto- als auch Motorradfahrer sollten sich im Voraus über die anfallende Kfz-Steuer informieren, um gegebenenfalls Steuervergünstigungen nutzen zu können. Außerdem kann der Halter in gewissem Umfang selbst Einfluss auf die Höhe der Steuer nehmen. Da Motorradfahren allerdings immer auch ein wenig mit dem Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit verbunden ist, sind viele Halter sicher eher bereit, für die Steuer etwas tiefer in die Tasche zu greifen und sich dafür über eine leistungsstarke Maschine zu freuen.
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