Motorräder erfreuen sich hierzulande einer großen Beliebt, weshalb sich jedes Jahr etliche Personen für den Erwerb des Motorradführerscheins entscheiden. Dafür muss man allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich im Anschluss daran mit der Theorie und Praxis auseinandersetzen, um die abschließende Prüfung erfolgreich zu absolvieren.

Voraussetzungen für den Erwerb des Motorradführerscheins

Während des Sommers macht das Fahren auf einem Roller eine Menge Spaß, was Personen unter 18 Jahren zugutekommt. Denn diese haben lediglich die Möglichkeit, einen Klasse A1 Führerschein zu erwerben, mit dem Leichtkrafträder bis maximal 11 kW geführt werden dürfen. Dagegen dürfen Personen ab 18 Jahren den Führerschein der Klasse A2 erwerben, was diese zum Führen von Motorrädern bis zu 35 kW berechtigt. Maschinen mit über 35 kW dürfen dagegen erst ab einem Mindestalter von 24 Jahren bewegt werden, denn ab diesem Alter ist man zum Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A berechtigt. Wer bereits einen Autoführerschein besitzt, doch in Zukunft ausschließlich auf dem Motorrad die Straßen unsicher machen möchte, der sollte bei dem Autoverkauf eine ganze Menge beachten.

Die Theorie erinnert an den Autoführerschein

Im Rahmen der Motorradausbildung sollte der theoretische Teil auf gar keinen Fall zu kurz kommen, denn schließlich stellt die Theorie eine der beiden Voraussetzungen für den Erwerb des Motorradführerscheins dar. Je nachdem, für welche Klasse man einen Führerschein erwerben möchte, ist sogar eine bestimmte Zahl an Theoriestunden vorgeschrieben, die von jedem Fahrschüler besucht werden müssen. Die Anzahl der theoretischen Stunden ist unter anderem davon abhängig, ob man bereits Führerscheine anderer Klassen besitzt. Wer zum Beispiel einen Autoführerschein besitzt, der muss mindestens sechs Doppelstunden belegen, um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden. Wer herausfinden möchte, wie man den Motorradführerschein nach maximal vierzehn Tagen in den Händen halten kann, der bekommt Hier mehr Informationen.

Motorradführerschein
Eine gute Ausbildung und regelmäßiges Training schaffen Sicherheit

Während der Fahrstunden geht es auf die Piste

Während der praktischen Fahrstunden legen die Fahrschüler die Basis für die praktische Prüfung. Dabei fährt man mit dem Motorrad voraus, während der Fahrlehrer einem in einem Pkw oder ebenfalls auf einem Motorrad folgt. Schüler und Schüler stehen über eine Funkverbindung jederzeit miteinander in Verbindung, sodass der Fahrlehrer je nach Situation bestimmte Anweisungen erteilen kann. Ein Teil der praktischen Ausbildung stellen die Sonderfahrten dar, die vor der Zulassung zu der praktischen Prüfung zwingend absolviert werden müssen. Dabei müssen die Fahrschüler ihr Können auf einer 135-minütigen Nachtfahrt, einer 180-minütigen Autobahnfahrt sowie auf einer 225-minütigen Überlandfahrt unter Beweis stellen. Die Anzahl der zusätzlichen Fahrstunden hängt dagegen immer von der jeweiligen Vorerfahrung des Fahrschülers ab.

Kosten für den Motorradführerschein

Je nachdem, wo man den Motorradführerschein macht, können die Kosten stark variieren. Doch auch die Anzahl der benötigten Fahrstunden des Fahrschülers hat einen Einfluss auf die Kosten, die für einen Führerschein der Klasse A inklusive zwölf Fahrstunden und sämtlicher Kosten mindestens 1250 Euro betragen. Wer dagegen 20 Fahrstunden benötigt, der zahlt bereits 1500 Euro und in Metropolen wie München oder Stuttgart betragen die Kosten für den Motorradführerschein sogar zwischen 2000 und 2500 Euro.

Die Prüfung erfolgreich abschließen

Während der theoretischen Prüfung müssen die zukünftigen Motorradfahrer 30 Fragen beantworten, wobei diese lediglich 10 Fehlerpunkte haben dürfen. Wer bereits einen Autoführerschein besitzt, der muss lediglich 20 Fragen beantworten und darf sich dabei sechs Fehlerpunkte erlauben. Die praktische Prüfung dauert dagegen 70 Minuten und beinhaltet ein Feedbackgespräch inklusive einer Kompetenzeinschätzung. Für Fahrschüler, die bereits einen Motorradführerschein besitzen und diesen erweitern möchten, reduziert sich die Prüfungszeit auf 40 Minuten.

Sonderfall – Personen unter 1,50 Meter

Sofern ein Fahrschüler mit einer Größe unter 1,50 Meter minderwüchsig ist, wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Eignungsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei wird überprüft, inwiefern der Fahrschüler dazu in der Lage ist, das Motorrad zu führen. Nur Personen, die hierbei unter Beweis stellen, dass diese dazu in der Lage sind, ein Motorrad selbstständig zu führen, werden im Anschluss zu der Führerscheinprüfung zugelassen.


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