Sachverständigengutachten

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, sollte einen professionellen Gutachter beauftragen. Nur so kann der Schaden korrekt beziffert werden. Geschädigte dürfen sich für einen Gutachter ihrer Wahl entscheiden. Dies ist sogar dann möglich, wenn das gegnerische Versicherungsunternehmen schon ohne Zustimmung des Geschädigten einen Gutachter beauftragt hat. Unfallgeschädigte müssen lediglich die Bagatellgrenze von aktuell 750 Euro beachten.

Die Vorteile eines professionellen Gutachtens

Bei der Anfertigung eines Sachverständigengutachten wie beispielsweise bei Gutachterix werden die erkennbaren Schäden analysiert und mit den vorliegenden Schilderungen zum Unfallhergang abgeglichen. Ungereimtheiten können so schnell erkannt werden.

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten gibt nicht nur Aufschluss über die Höhe und den Umfang des Schadens, sondern kann auch mögliche Einwände der Versicherungen (beispielsweise hinsichtlich einer geringeren Schadenshöhe oder bezüglich alter Schäden) entkräften. In einem professionellen Schadengutachten wird darüber hinaus die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges ermittelt. Dieser Punkt ist mit Blick auf eine Nutzungsausfallentschädigung von zentraler Bedeutung. Unfallgeschädigte, die ihr Fahrzeug zum Beispiel im Arbeitsalltag benötigen, haben Anspruch auf einen Leihwagen während der gesamten Dauer der Reparatur.

Sollte man einen Anwalt einschalten?

Nach einem Verkehrsunfall kann die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht von entscheidender Bedeutung sein, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder die Klärung von Schuldfragen geht. Selbst bei vermeintlich klaren Situationen kann eine professionelle Erstberatung wertvolle Einblicke bieten und dabei helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Vor allem bei Schmerzensgeldforderungen oder Uneinigkeiten mit Versicherungen ist die Unterstützung eines Anwalts unverzichtbar. Ein erfahrener Anwalt wird nicht nur bei der Schadensregulierung behilflich sein, sondern auch unrechtmäßige Forderungen abwehren und die Kommunikation mit allen beteiligten Parteien übernehmen. Darüber hinaus ist die Einschaltung eines Anwalts ratsam, wenn es um Bagatellschäden geht, bei unklarer Schuldfrage oder wenn man selbst in den Unfall verwickelt ist und möglicherweise Pflichten verletzt hat.

In solchen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht eine angemessene Schadensregulierung sicherstellen und den Betroffenen viel Stress ersparen.

Kann ein Kfz-Gutachten angefochten werden?

Wenn der Unfallgegner mit dem Sachverständigengutachten unzufrieden ist, weil dieses parteiisch erscheint oder die Qualifikation des Gutachters kritisch hinterfragt wird, kann das Sachverständigengutachten beanstandet werden. Wenn es sich um ein unbrauchbares Unfallgutachten handelt, müssen Versicherungsunternehmen für dieses nicht zu zahlen. Werden zum Beispiel Schäden aufgeführt, welche durch den Unfall nicht entstanden sind, sondern schon vorher vorlagen, muss das Versicherungsunternehmen hierfür auch keine Schadensregulierung vornehmen. Ein zweites Gutachten, das sogenannte „Gegengutachten“, gibt Aufschluss über die tatsächlichen Schäden. Sollte auch die neu ermittelte Höhe des Schadens vom Unfallgegner infrage gestellt werden, hat dieser die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Richter müssen heutzutage oft bei Schadenregulierungen eingreifen. Gegebenenfalls werden die beiden zuvor beauftragten Kfz-Gutachter in den Verhandlungen in den Zeugenstand gerufen.