Sachverständigengutachten

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, sollte einen professionellen Gutachter beauftragen. Nur so kann der Schaden korrekt beziffert werden. Geschädigte dürfen sich für einen Gutachter ihrer Wahl entscheiden. Dies ist sogar dann möglich, wenn das gegnerische Versicherungsunternehmen schon ohne Zustimmung des Geschädigten einen Gutachter beauftragt hat.
Unfallgeschädigte müssen lediglich die Bagatellgrenze von aktuell 750 Euro beachten. Liegt der Schaden unter diesem Betrag muss die gegnerischen Versicherung die Gutachterkosten nicht übernehmen.

Die Vorteile eines professionellen Gutachtens

Bei der Anfertigung eines Sachverständigengutachten wie beispielsweise bei Gutachterix werden die erkennbaren Schäden analysiert und mit den vorliegenden Schilderungen zum Unfallhergang abgeglichen. Ungereimtheiten können so schnell erkannt werden.

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten gibt nicht nur Aufschluss über die Höhe und den Umfang des Schadens, sondern kann auch mögliche Einwände der Versicherungen (beispielsweise hinsichtlich einer geringeren Schadenshöhe oder bezüglich alter Schäden) entkräften. In einem professionellen Schadengutachten wird darüber hinaus die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges ermittelt. Dieser Punkt ist mit Blick auf eine Nutzungsausfallentschädigung von zentraler Bedeutung. Unfallgeschädigte, die ihr Fahrzeug zum Beispiel im Arbeitsalltag benötigen, haben Anspruch auf einen Leihwagen während der gesamten Dauer der Reparatur.

Die Gebühren für einen Kfz-Sachverständigen sind erstattungspflichtig, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Die Kosten gehören zum erstattungsfähigen Schadensersatzanspruch, welcher vom Unfallverursacher, beziehungsweise dessen Versicherung, gezahlt werden muss.
Die Leistungen eines Sachverständigen können weit über ein einfaches Unfallgutachten hinausgehen und beinhalten in der Regel auch die zeitaufwendige Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Meistens macht sich die Mühe bezahlt: Wenn das Unfallgutachten von einem objektiven Gutachter erstellt wird, können sich Auftraggeber im Durchschnitt über 38% höhere Kostenübernahmen freuen.

Die Kosten für das Gutachten

Bei Kaskoschäden sollten Versicherungsnehmer davon absehen, ein Unfallgutachten in Auftrag zu geben. Kaskoschäden müssen in der Regel selbst getragen werden. Wer dennoch ein Unfall- oder Kfz-Gutachten anstrebt, sollte einen Kostenvoranschlag anfordern, um die Gesamtkosten im Vorfeld kalkulieren zu können. Ein professionelles Gutachten ist nicht gerade günstig. Wie hoch die Gesamtkosten für dieses ausfallen, ist primär abhängig vom zu begutachtenden Schaden.
Je größer der vorliegende Schaden ist, desto höher das Honorar des Gutachters. Im Normalfall müssen Auftraggeber im Durchschnitt mit Kosten zwischen 500 Euro und 800 Euro allein für das Gutachten rechnen. Die Gebühren des Sachverständigen für ein Kfz-Gutachten setzen sich wie folgt zusammen:

  • das Grundhonorar / der Stundensatz des Gutachters
  • Kosten für Bild- und Videomaterial
  • Kommunikationskosten / Porto
  • Kosten für Recherche (beispielsweise Preis, Restwertermittlung und Herstellerermittlung)
  • Fahrtkosten
  • Gebühren für Montagearbeiten

Kann ein Kfz-Gutachten angefochten werden?

Wenn der Unfallgegner mit dem Sachverständigengutachten unzufrieden ist, weil dieses parteiisch erscheint oder die Qualifikation des Gutachters kritisch hinterfragt wird, kann das Sachverständigengutachten beanstandet werden. Wenn es sich um ein unbrauchbares Unfallgutachten handelt, müssen Versicherungsunternehmen für dieses nicht zu zahlen. Werden zum Beispiel Schäden aufgeführt, welche durch den Unfall nicht entstanden sind, sondern schon vorher vorlagen, muss das Versicherungsunternehmen hierfür auch keine Schadensregulierung vornehmen. Ein zweites Gutachten, das sogenannte „Gegengutachten“, gibt Aufschluss über die tatsächlichen Schäden. Sollte auch die neu ermittelte Höhe des Schadens vom Unfallgegner infrage gestellt werden, hat dieser die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Richter müssen heutzutage oft bei Schadenregulierungen eingreifen. Gegebenenfalls werden die beiden zuvor beauftragten Kfz-Gutachter in den Verhandlungen in den Zeugenstand gerufen.