Wer sein Motorrad parkt, eckt an

Unsere Zweiräder sind weder auf dem Gehweg gern gesehen, noch sollen sie einen ganzen Parkplatz blockieren.

Doch in den seltensten Fällen gibt es extra Stellplätze für Motorräder oder Krads. Und was muss man eigentlich tun, wenn Parkscheibe oder Parkschein Pflicht sind? Vielen Motorradfahrern sind selbst die Rechte und Verbote zum Thema Parken unbekannt. Dabei ist dies das A und O, wenn man sich im öffentlichen Raum fortbewegt und eventuell sogar mit Anfeindungen zu kämpfen hat.

Grundsätzlich ist es beispielsweise verboten, auf Gehwegen zu parken. Tut ihr es trotzdem, riskiert ihr einen Strafzettel und müsst auf das Wohlwollen des Vollzugsbeamten hoffen. Nur eine entsprechende Beschilderung mit Verkehrszeichen 315 (halb auf dem Fußweg parken erlaubt) oder eine vorhandene Parkflächenmarkierung befreien vom Verbot. Solange euer Motorrad niemanden behindert, wird es sogar manchmal auf dem Gehweg geduldet. Ein Umstand, auf den man sich aber nicht verlassen sollte.

Wichtig zu wissen ist außerdem: In Zonen mit Parkschein-Pflicht müsst ihr einen solchen ziehen und anbringen. Dass die Anbringung nicht problemlos möglich ist, ist laut Meinung des Gesetzgebers allein euer Problem. Beispielsweise könnt ihr den Parkschein mit Klebeband am Windschutz fixieren. Und bewahrt unbedingt den Kontrollabschnitt als Beweis im Portemonnaie auf, falls der eigentliche Schein, etwa durch Regen, unlesbar wird und es zu Diskussionen kommt. Zudem gilt, dass jedes einzelne abgestellte Fahrzeug mit einem Schein versehen sein muss. Es sind also auch dann zwei Scheine nötig, wenn sich zwei Motorräder einen Autoparkplatz teilen.

Auch in Zonen mit Parkscheibenpflicht gibt es keine Sonderregelungen für Zweiräder. Allerdings sind Parkscheiben nun wirklich schwer am Motorrad zu platzieren. Handgeschriebene Zettel mit der Ankunftszeit werden leider nicht akzeptiert. Oftmals müsst ihr auf das Wohlwollen des Kontrolleurs setzen, einen rechtlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht. Wer häufig in Parkscheibenzonen parken muss, sollte also kreativ werden und seine Scheibe mit einer Halterung versehen. Beispielsweise kann man Löcher in die Scheibe bohren und diese dann mit Draht oder Kabelbinder am Zweirad befestigen.

Alles in allem haben wir Motorradfahrer es nicht leicht, rechtlich korrekt zu parken. Gleichzeitig werden wir von Autofahrern angegangen, wenn wir einen ganzen Parkplatz nur für unser Schätzchen „verschwenden“. Wer nicht nur unterwegs, sondern auch vor seiner Haustür oder Arbeit mit solchen Problemen zu kämpfen hat, kann sich überlegen, ob die Anmietung einer Garage lohnenswert ist. Dazu kann man sich infrage kommende Objekte nach Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnortes hier anzeigen lassen und sogar nach Kriterien wie Preis und Radius filtern. Vielleicht könnt ihr euch nach Absprache mit anderen Anwohnern sogar eine Garage oder einen Stellplatz teilen und so Kosten minimieren. Wer sich für eine Garage interessiert, sollte allerdings einige Faktoren beachten. Zum einen sollte das begehrte Stück nicht weiter als einen halben Kilometer vom Wohnort entfernt sein. Die Erfahrung zeigt, dass man ansonsten letztlich doch zu faul ist, seine Maschine dort abzustellen. Teilt man sich eine Garage, müssen mindestens zwei Schlüssel vorhanden sein, oder es muss die Erlaubnis bestehen, Schlüssel nachmachen zu dürfen. Auch wenn man sich den Stellplatz mit einem Bekannten teilt, sollte unbedingt ein formloser Untermietvertrag geschlossen werden. Der Garagenbesitzer sollte ebenfalls formlos informiert werden. Zudem sollten in der Garage Stromanschlüsse vorhanden sein, und die Zufahrt sollte gut befahrbar sein.

Parken nur mit Scheibe...

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