Ein unachtsamer Augenblick im Straßenverkehr und schon kann es passieren: ein Autounfall. Natürlich ist in diesem Fall immer zu hoffen, dass nur ein Sachschaden entsteht und keine Person verletzt wird. Trotzdem ist ein Unfall immer mehr als ärgerlich. Doch was gibt es nach einem Autounfall zu tun? Diese Frage klärt nachfolgender Artikel.

Erste Schritte nach dem Unfall

Wenn es zu einem Unfall kommt, ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle entsprechend den geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu sichern. Dazu gehört es, den Warnblinker einzuschalten und ein Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Metern aufzustellen. Außerdem macht es Sinn, die Warnweste, welche man ohnehin im Auto haben sollte, anzuziehen. Vor allem bei schlechter Sicht ist sie unumgänglich.

Danach sollte man Beweise sammeln, was mit einschließt, Fotos zu schießen und Zeugen zu befragen, falls es welche gibt. Wichtig hierbei ist es, die Personalien aufzunehmen, damit die Zeugen auch bei einem eventuellen Rechtsstreit aussagen können.

Mit dem Unfallgegner gemeinsam wird ein Unfallbericht ausgefüllt. Auch diesen sollte jeder Autofahrer in seinem Auto mit sich führen. Hier gilt ebenfalls: Unbedingt Kontaktdaten austauschen! Sonst ist es ein Leichtes für den Verantwortlichen, Fahrerflucht zu begehen oder sich aus der Angelegenheit im Nachhinein herauszureden.

Was tun nach Autounfall?
Bild: Bei einem Autounfall sollte man schleunigst die Versicherung kontaktieren. Bildquelle: NettoFigueiredo via pixabay.com

Versicherung kontaktieren

Jeder, der ein Auto fährt, muss über eine Kfz-Versicherung verfügen. Deshalb gibt es hierfür klare Regelungen, an die man sich nach einem Unfall halten sollte. Nach einem Unfall gilt es immer die Versicherung des Unfallgegners zu kontaktieren. Nur bei einer Teilschuld oder wenn der Unfallgegner Ansprüche meldet, muss man auch die eigene Versicherung über den Autounfall informieren.

Die Versicherungen prüfen den Sachverhalt und ermitteln, wer welchen Anteil des Unfallschadens übernimmt. Ist man mit dem Ergebnis nicht zufrieden und vermutet man, dass die Versicherung falsch kalkuliert, kommt ein Kfz-Gutachter ins Spiel. Passiert der Unfall beispielsweise in München und Umgebung, sollte man einen Kfz Gutachter München kontaktieren. Bei Autounfällen in Berlin einen entsprechenden Gutachter aus der Gegend.

Wer räumt auf?

Eine Frage, die vor allem dann aufkommt, wenn ein großer Schaden entstanden ist, ist: Wer macht die Scherben und Splitter weg? Und wer kümmert sich um die Fahrzeuge, wenn sie nicht mehr fahrtauglich sind?

Für liegen gebliebene Fahrzeuge bietet sich ein spezieller Fahrzeugtransport an. Damit werden die Autos gesichert von der Unfallstelle entfernt, sodass sie keine Behinderung für den Straßenverkehr mehr darstellen und in der nächstgelegenen Werkstatt ankommen.

Doch Vorsicht: Die Versicherung des Unfallgegners ist nur verpflichtet, das Fahrzeug in die nächstgelegene Fachwerkstatt zu bringen. Wer Sonderwünsche hat, muss im schlimmsten Fall selbst für die Kosten aufkommen. Ausnahmen gibt es jedoch immer. Ein Grund für eine weiter entferne Werkstatt könnte beispielsweise eine laufende Garantie sein.

Blechteile und Scherben müssen die Unfallverursacher selbst entfernen. Die Feuerwehr wird erst dann zuständig, wenn es sich um einen wirklich schweren Unfall handelt.

Muss man jeden Unfall-Schaden reparieren lassen?

Nicht jeder Unfall resultiert darin, dass die Fahrzeuge nicht mehr fahrtüchtig sind und zwingend repariert werden müssen. Unfallbeteiligte haben daher die Wahl: Entweder lassen sie ihr Auto gegen Rechnung reparieren oder sie lassen es. Wer kleine Beulen oder Kratzer im Lack verkraften kann, muss sich demnach nicht für eine Reparatur entscheiden. Kleine Schäden kann man immerhin mit ein wenig Know-how auch selbst beheben.

Wer sich gegen eine Reparatur entscheidet, kann sich die Kosten, die der Gutachter ermittelt hat, von der Versicherung auszahlen lassen. Handelt es sich um einen Totalschaden, wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ermittelt und erstattet.

Versicherung zahlt nicht – was tun?

Nicht selten kommt es bei solchen Angelegenheiten zu einem Streit um die Reparaturkosten. Häufig sieht die gegnerische Versicherung die durchgeführten Maßnahmen als zu umfangreich an, sodass nur ein Teil der Werkstattkosten erstattet wird. Doch was tut man in dem Fall?

Zahlt die gegnerische Versicherung nicht, hilft nur noch der Gang zum Anwalt. Vor allem, wer ein nachweislich scheckheftgepflegtes Fahrzeug hat, hat bei einem Rechtsstreit gute Chancen.

Fazit

Ein Unfall ist nicht nur in dem Moment stressig, in dem er passiert, auch die Zeit danach bringt viel Aufwand mit sich. Deshalb ist es gut, wenn man bereits vor einem Autounfall weiß, wie man vorgehen muss. Darüber hinaus dürfen Dinge wie eine Warnweste, ein Warndreieck sowie ein Unfallbogen in keinem Auto fehlen, falls der Fall der Fälle eintritt.