Die schönsten Touren und Strecken auf dem Motorrad werden gern mit der Kamera dokumentiert. Im Zeitalter der Actioncams lässt sich das Fahrerlebnis prima festhalten und das wird immer beliebter. Solange die Aufnahmen privat bleiben und nicht veröffentlicht werden, gibt es damit auch keine Probleme. Allerdings teilen viele Biker ihre Erlebnisse auch gern mit der Community. So werden die Aufnahmen auf Videoportalen oder in Foren hochgeladen. Hier ist Vorsicht geboten, denn wer Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt, muss unter Umständen mit empfindlichen Strafen rechnen.
Datenschutz: Vorsicht bei Personen und Fahrzeugen
Inwiefern private Filmaufnahmen im Straßenverkehr rechtlich zulässig sind, ist keine neue Diskussion. Bisher betraf sie meist Dashcam-Aufnahmen im PKW und deren Verwertbarkeit vor Gericht. Nach wie vor handelt es sich um eine rechtliche Grauzone.
Motorradfahrern geht es meist eher darum Impressionen ihrer Touren festzuhalten, als ein mögliches Unfallgeschehen aufzuzeichnen. Doch Datenschützer sehen auch hier Probleme, denn es können dabei Unbeteiligte ohne ihre Zustimmung gefilmt werden.
Wer mit der Actioncam am Helm unterwegs ist, muss deshalb den rechtlichen Rahmen kennen. Grundsätzlich sind die Aufnahmen in Deutschland nicht verboten und solange sie nur als private Erinnerungsstücke dienen sind sie unproblematisch. Anders sieht es aus, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden, beispielsweise im Internet. Sobald nicht nur die Landschaft, sondern auch identifizierbare Personen oder Fahrzeuge zu sehen sind, kommen Persönlichkeitsrechte ins Spiel. Die Datenschutzgrundverordnung sieht ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Und das wird durch die unerlaubte Veröffentlichung solcher Aufnahmen verletzt. Bußgelder bis zu 300.000 Euro sind dafür vorgesehen. Sind Menschen oder Fahrzeuge erkennbar, müssen diese also unkenntlich gemacht werden.
Wer bei Touren in anderen Ländern Aufnahmen machen will, sollte sich auf jeden Fall vorab über die rechtliche Situation dort informieren. In Österreich oder Belgien sind die Aufnahmen beispielsweise prinzipiell verboten.
Urheberrecht: Bild und Musik sind geschützt
Wer Videos online öffentlich macht, muss auch das Urheberrecht im Blick behalten. Das Recht die selbstgemachten Bilder zu verwenden hat man dabei selbstverständlich. Wer ein Video mit den Aufnahmen Anderer ergänzen möchte, braucht dazu eine entsprechende Genehmigung.
Besonders beliebt ist auch das Unterlegen von Fahrtsequenzen mit Musik. Und natürlich würde so mancher dafür am liebsten den neuesten Hit der Lieblingsband verwenden. In den meisten Fällen würde das aber das Urheberrecht verletzen, denn ohne Genehmigung darf die Musik nicht verwendet werden. Onlineportale sperren dann entweder die Tonspur oder gleich das ganze Video und im schlimmsten Fall ist auch eine juristische Ahndung möglich.
Videoaufnahmen mit Musik zu unterlegen ist dennoch legal möglich und dazu muss man nicht zwingend selbst zum Instrument greifen. Lizenzfreie Musik für die eigenen Videoprojekte findet man bei speziellen Online-Anbietern wie etwa Depositphotos Musik. Die Stock-Agentur hält neben Fotos und Videos auch verschiedenste Audiodateien bereit, die dort heruntergeladen und dann legal genutzt werden können. Es sind Audiotracks aus verschiedenen Genres und zahlreiche Soundeffekte dabei, mit denen sich Touren-Videos unterlegen und so prima aufwerten lassen. Der Kreativität kann auf diese Weise freier Lauf gelassen werden, ohne dass rechtliche Konsequenzen befürchtet werden müssen.
Übrigens: Das Urheberrecht schützt natürlich auch die eignen Werke. Wird das eigene Videomaterial also unerlaubt von jemand anderem genutzt, besteht auch hier die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Allerdings lohnt sich dieser Aufwand natürlich nicht immer.
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