Saisonkennzeichen oder doch
lieber Ganzjahresnummernschild?

Das Saisonkennzeichen, in Deutschland im Jahr 1997 eingeführt, erfreut sich nicht nur bei Motorradfahrern, sondern auch bei Cabrio- und Wohnmobilbesitzern großer Beliebtheit. Diese Fahrzeuge verursachen in der Zeit, in der sie nicht genutzt werden, dennoch Kosten für Versicherung und Steuer. Gerade Motorradfahrer steigen im Winter aber lieber auf ein Auto um. Bis 1997 musste das Motorrad, sollte es stillgelegt werden, bei der Zulassungsstelle abgemeldet und im Frühjahr wieder angemeldet werden. Dieser Vorgang kostete den Motorradfahrer jedes Mal Geld. Mit dem Saisonkennzeichen entfällt zum einen die Wiederanmeldung, zum anderen spart es während der Zeit der Nichtnutzung Geld. Der Vorteil des Saisonkennzeichens gegenüber dem Ganzjahreskennzeichen liegt folglich auf der Hand. Der einzige Haken besteht, wenn das Wetter im Frühjahr oder im Herbst noch zum Biken einlädt, der Zulassungszeitraum aber bereits überschritten ist. Saisonkennzeichen können für die Dauer zwischen zwei und elf Monaten genutzt werden.

Die Haftung während der Stilllegung

Das Motorrad darf während der gesamten Zeit, die nicht als Nutzungszeitraum auf den Kennzeichen angegeben ist, nicht gefahren oder im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden. Das Saisonkennzeichen punktet aber nicht nur bei der Einsparung der Kraftfahrtzeugsteuer, sondern auch in einem anderen Zusammenhang. Der Versicherungsbeitrag wird nur für die Dauer der Nutzung entrichtet. Der Versicherungsschutz, beispielsweise bei Diebstahl, besteht aber auch außerhalb dieses Zeitraums, 365 Tage im Jahr. Welche Versicherung am Ende die günstigste ist, lässt sich über spezielle Portale, beispielsweise https://www.betrugerfahrungen.com/, ermitteln.. Parkt das Fahrzeug während der Stilllegungsdauer auf der Straße, muss der Halter mit empfindlichen Strafen rechnen. Eine Fahrt außerhalb der Zulassungszeit kann sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden, da ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Soll das Motorrad dennoch bewegt werden, muss dafür ein Kurzzeitkennzeichen angebracht werden. Mit dem Kurzzeitkennzeichen besteht auch wieder regulärer Versicherungsschutz.

Die Anmeldung des Saisonkennzeichens

Die Vorgehensweise bei der Anmeldung eines Saisonkennzeichens unterscheidet sich in keiner Weise von der eines Ganzjahreskennzeichens. Über den Versicherer muss vor der Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), der Nachfolgerin der Doppelkarte, beantragt werden. Mit den üblichen Papieren, Personalausweis und Kraftfahrzeugpapieren, sowie Kaufvertrag oder Rechnung kann das Saisonkennzeichen beantragt werden. Natürlich sollte man Geld oder EC-Karte nicht vergessen, schließlich fällt für diesen Verwaltungsakt auch eine Gebühr an. Der Nachweis der Hauptuntersuchung ist ebenso zwingend wie der Abgasuntersuchungsbescheid. Die Abmeldung setzt die gleichen Unterlagen voraus. Die Bestätigung der Abmeldung wird dann an die Versicherung weitergeleitet. Diese Sachverhalte, sofern man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, Einsparung und einfaches Handling, sprechen eindeutig für den Vorzug des Saisonkennzeichens gegenüber dem Ganzjahreskennzeichen.