Saisonkennzeichen
für den perfekten Motorradsommer

Der Frühling hat Deutschland im Griff und viele Motorradfahrer können es nicht mehr erwarten, ihrer erste Runden auf der geliebten Maschine zu drehen. Motoren und Reifen werden gewartet und bald kann es losgehen. Es bleibt nur ein kleiner fader Beigeschmack: Muss das Motorrad eigentlich das ganze Jahr hindurch angemeldet sein, wenn es nur vom Frühling bis zum Herbst gefahren wird? Schließlich wird damit ja auch ganzjährig die Kfz-Steuer für Motorräder fällig. Seit 1997 gibt es tatsächlich eine Alternative: das Saisonkennzeichen.

Anmeldung nur für die Motorradsaison

Mit dem Saisonkennzeichen ist es möglich, das Motorrad nur für die Motorradsaison anzumelden. Denn Zeitraum kann der Halter frei bestimmen, wenn er einige wenige Grundsätze beachtet. So muss der Zeitraum mindestens zwei, höchstens elf Monate lang sein. Die Monate müssen aufeinander folgen. So kann das Motorrad von Mai bis Oktober, nicht aber von April bis Mai und September angemeldet werden. Einmal festgelegt gilt dieser Zeitraum der KfZ-Zulassung für das laufende Jahr und kommende Jahre, bis eine Änderung vorgenommen wird oder die Abmeldung erfolgt.

Steuern und Gebühren sparen

Der größte Vorteil des Saisonkennzeichnens liegt in der Kostenersparnis bei den Steuern, den Versicherungsbeiträgen und den Gebühren für die An- und Abmeldung. Da das Motorrad mit dem Saisonkennzeichen nur für den festgelegten Zeitraum zugelassen ist und für den Rest des Jahres eine Ruhezeit gilt, fallen nur in der Saison Steuern an. Da sich die einmal festgelegte Saison alljährlich wiederholt, fallen die Gebühren für die Anmeldung nur einmal an.

Sparen bei der Versicherung

Auch bei den Versicherungsprämien lässt sich sparen, denn auch die Versicherung ruht außerhalb der Saison. Hierbei helfen Online Vergleichsportale durchaus weiter: einen guten Vergleich für Motorradversicherungen bietet autoversicherung-vergleich.info. Doch Achtung: Wenn die Saison zu kurz angesetzt wird, kann es am anderen Ende teurer werden, denn eine hohe Schadenfreiheitsklasse wird von den meisten Versicherungen erst bei einer Saison von mindestens 6 Monaten gewährt.

Außerhalb der Saison: Fahrverbot!

Wer das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet ist, ist an die festgelegte Saison gebunden und sollte sich strikt daran halten. Denn außerhalb der Saison ist das Fahrzeug nicht zugelassen, das Fahren ohne Zulassung wird mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Viel schlimmer aber sind die Folgen bei einem Unfall außerhalb der Saison. Denn das Fahrzeug ist in dieser Zeit nicht versichert, für Schäden kommt die Versicherung nicht auf. Werden Personen verletzt oder getötet, sind schnell Schadenssummen von mehreren Millionen Euro erreicht, die man nicht aus der Portokasse bezahlen kann.