Rückrufaktion:

Möglicher Bruch der Getriebezahnräder

YAMAHA YZF-R1 / YZF-R1M Typ RN32
Fg.-Nr.: JYARN321000000301 bis JYARN321000003245
JYARN322000000301 bis JYARN322000000933
JYARN326000000301 bis JYARN326000001167
JYARN327000000301 bis JYARN327000000446

YZFR1

Der Hersteller YAMAHA in Japan hat uns darüber informiert, dass es bei oben genannten Fahrzeugen unter Umständen zu einem Bruch der Getriebezahnräder des zweiten, dritten oder vierten Ganges kommen kann. Die Umstände, die dazu führen können, sind zum Einen eine hohe Belastung des Getriebes, bei z.B. Einsätzen auf der Rennstrecke und zum Anderen auch unsauber durchgeführte Schaltvorgänge. Der Grund für den möglichen Bruch der Getriebezahnräder liegt in der Konstruktion und der Materialwahl der Bauteile, welche den hohen Belastungen nicht standhalten. Da es sich hierbei um eine sicherheitsrelevante Eigenschaft handelt, haben wir uns als verantwortlicher Importeur dazu entschlossen, eine kontrollierte Rückrufaktion durchzuführen. Die Modifikation beinhaltet die Montage eines neuen, modifizierten Getriebes. Dieses erfolgt für den Kunden selbstverständlich kostenlos.

Alle Besitzer der betroffenen Fahrzeuge werden gebeten, sich schnellstmöglich mit ihrem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler in Verbindung zu setzen, um einen Werkstatt-Termin zu vereinbaren.

Quelle: Yamaha-Pressemitteilung vom 8.12.2015