Rückrufaktion:

 

Möglicher Bruch der unteren Gabelbrücke

Fg.-Nr.:

  • RKRSE591000011001 bis RKRSE591000019570
  • RKRSE592000051001 bis RKRSE592000051432
  • RKRSG231000000101 bis RKRSG231000002581
  • RKRSG231000011001 bis RKRSG231000016975

Der Hersteller YAMAHA in Japan hat uns darüber informiert, dass es bei oben genannten Fahrzeugen, bei hoher Belastung (z.B. durchfahren von Schlaglöchern), unter Umständen dazu kommen kann, dass die untere Gabelbrücke, die den auftretenden Kräften nicht standhält, am Schaft bricht. Wenn das beschriebene Symptom auftritt, ist eine stabile Vorderradführung nicht mehr gewährleistet. Im schlimmsten Fall könnte der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren, was dann wiederum zum Sturz führen könnte.

Da es sich hierbei um eine sicherheitsrelevante Eigenschaft handelt, haben wir uns als verantwortlicher Importeur entschlossen, eine kontrollierte Rückrufaktion durchzuführen.

Die Modifikation beinhaltet die Montage einer neuen, modifizierten unteren Gabelbrücke. Dieses erfolgt für den Kunden selbstverständlich kostenlos.

Alle Besitzer der betroffenen Fahrzeuge werden gebeten, sich schnellstmöglich mit ihrem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler in Verbindung zu setzen, um einen Werkstatt-Termin zu vereinbaren.

Quelle: Yamaha-Pressemitteilung vom 25.11.2014