aus Kradblatt 9/16 – Rechtstipp
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

 

Viel zu schnell – trotzdem Schadenersatz?

Geschwindigkeitsüberschreitungen spielen bei der Ermittlung der Haftungsquote nach einem Verkehrsunfall eine erhebliche Rolle. Es ist nicht immer so, dass man bei einer Vorfahrtpflichtverletzung der Gegenseite 100 Prozent des Schadens ersetzt bekommt. Vielmehr kommt es darauf an, wie hoch die eigene Geschwindigkeit war, ob sie im Rahmen des Zulässigen war und ob evtl. bei der Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit, der Unfall bei Einhaltung der normalen Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Das alles muss ein Gericht durch Sachverständige aber auch durch eine Interessenabwägung bei der Urteilsfindung berücksichtigen.

Wäre ein Verkehrsunfall nämlich bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit auch für den Vorfahrtsberechtigten noch vermeidbar gewesen, dann muss sich das Gericht immer fragen, wie hoch die jeweiligen Verursachungsbeiträge der Straßenverkehrsteilnehmer waren. D.h. bei zunehmender prozentualer Geschwindigkeitsüberschreitung wird auch der Haftungsanteil des Vorfahrtsberechtigten zunehmen. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass auf Grund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung der Schaden nicht einmal anteilig ersetzt wird.

Gerichte haben sich immer wieder mit solchen Konstellationen zu befassen. Das Kammergericht Berlin hatte einen Fall (Urteil vom 22.06.1992, AZ.: 12 U 7008/91) zu entscheiden, bei dem ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h in einen Unfall verwickelt wurde, nachdem die Vorfahrt durch die Gegenseite verursacht wurde.

Das Kammergericht wies die Ansprüche des Vorfahrtsberechtigten voll umfänglich zurück da seine Geschwindigkeit mindestens um 100 Prozent überschritten wurde. Das Amtsgericht Burgwedel (Urteil vom 12.12.2006, AZ.:72 C 417/05) wies die Ansprüche eines Vorfahrtsberechtigten zurück, der anstatt der zulässigen 30 km/h mit mindestens 70 km/h die Straße befuhr und in einen Unfall verwickelt wurde. Das Landgericht Hildesheim, (Urteil vom 05.05.2006, AZ.: 7 S 54/06) wies die Ansprüche eines Geschädigten zurück der die Vorfahrtstraße anstatt mit den zulässigen 50 km/h mit 80 km/h befuhr, er bekam seine Ansprüche nicht ersetzt.
Es gibt aber auch gerichtliche Entscheidungen die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 100 Prozent den Geschädigten noch 20 bis 25 Prozent des Schadens zusprechen.

So das Oberlandesgericht Schleswig, (Urteil vom 07.11.1991, AZ.: 7 U 3/19). In diesem Fall befuhr ein Motorrad mit 120 km/h anstatt der erlaubten 60 km/h die Vorfahrtstraße und ein anderes Fahrzeug kollidierte, da es die Vorfahrt missachtete, nachdem es aus einer untergeordneten Straße rechts auf die Hauptstraße abbog. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach dem Motorradfahrer 20 Prozent seines Schadens zu, d.h. auch er haftete zu 80 Prozent für die Schäden des anderen Fahrzeug­eigentümers.

Das Oberlandesgericht Hamm, (Urteil vom 23.02.2016, AZ.: 9 O 43/15) hatte jüngst einen Fall zu entscheiden bei dem ein Motorradfahrer auf der Landstraße bei zulässigen 50 km/h mit 121 km/h fuhr. In diesem Fall war das Besondere, dass ein Sachverständiger feststellte, dass der Unfall sich weder bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h noch bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h des Motorrades ereignet hätte. Bei 100 km/h hätte das Motorrad noch rechtzeitig anhalten können und bei 50 km/h hätte das Fahrzeug den Kollisionsbereich bei Eintreffen des Motorrades längst verlassen. Die besondere Konstellation war hier jedoch, dass der Pkw-Fahrer das Motorrad bei einem geraden Straßenverlauf und ausreichender Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen können. Er hatte jedoch erst nach Beginn des Abbiegevorgangs das Motorrad gesehen. Aufgrund dieser Tatsache wurde dem Motorradfahrer vom OLG noch 30 Prozent seines Schadens zugesprochen.

Ich möchte euch mit diesem Rechtstipp dahingehend sensibilisieren, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie nur geringfügig sind, dazu führen können, dass man seinen Schaden nicht ersetzt bekommt. Dies solltet ihr beachten. Insbesondere, da die Motorräder heutzutage immer mehr Leistung haben und immer schneller werden. Da bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 100 Prozent und mehr die Unfallfolgen meistens auch für die Gesundheit erheblich sind, kann es sogar sein, dass man nachher ohne jeglichen Ersatz dasteht, obwohl man Vorfahrt hatte.