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aus Kradblatt 8/14
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen 
www.janschweers.de

 

Blinker falsch gesetzt oder vergessen?
Mithaftung beim Blinken!

 

Der Blinker ist schon seit mehr als 50 Jahren im Straßenverkehr ein gängiges Mittel um seine Absicht sich fahrtrichtungstechnisch zu verändern, anzuzeigen. Nicht selten kommt es beim Blinken oder im Zusammenhang mit dem Blinken zu Unfällen. Während der Blinker im heutigen Zeitalter nicht mehr allzu oft benutzt wird, benutzt die ältere Generation den Blinker ohne ihn nach dem Benutzen wieder abzustellen. Dies kann haftungstechnisch zu erheblichen Folgen führen. Ereignet sich nämlich ein Unfall nachdem ein Blinker nicht ordnungsgemäß benutzt wurde, kommt eine Mithaftung in Betracht. Das heißt, dass ein Teil des Schadens selbst zu tragen ist.

Ordnungsgemäßes Blinken erfordert nicht nur das rechtzeitige Betätigen des Blinkers sondern auch das rechtzeitige Ausschalten. Das gelingt vielen Verkehrsteilnehmern nicht immer, denn die Anzahl derjenigen die mit betätigtem Blinker minutenlang auf der Straße fahren steigt.

Ich will euch im August-Rechtstipp etwas sensibilisieren, damit ihr nach einem Unfall keine Teilschuld bekommt. Führt der Blinker nämlich andere Verkehrsteilnehmer in die Irre wird man dafür zur Kasse gebeten.
Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 24.11.1994, Az. 5 U 30/93) hatte einem Fahrzeugführer der den rechten Blinker gesetzt hat, aber geradeaus weiter fuhr eine Mithaftung von 50 Prozent auferlegt, nachdem ein entgegenkommender Fahrzeugführer beim Linksabbiegen mit ihm kollidierte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.10.1980, Az.: 1 U 59/80) hat einem Fahrzeugführer, der zunächst unter Betätigung des linken Fahrtrichtungsanzeigers sein Fahrzeug fast zum stehen gebracht hatte, dann aber geradeaus weiter fuhr und hierbei mit einem entgegenkommenden links abbiegenden Pkw kollidierte, eine Haftung von 100 Prozent auferlegt.
Je mehr es den Anschein erzeugt, der Blinkende werde wirklich auch entsprechend des Blinkens weiterfahren, um so größer ist also sein Haftungsanteil.

Wer links blinkt, aber unvermindert schnell weiter geradeaus fährt, haftet nach einem Urteil des Landgericht Aachen (Urteil vom 04.07.1986, Az.: 5 S 151/86) nur für 25 Prozent des Schadens.
Auf ein Lächeln und Nicken eines entgegenkommenden Pkw-Fahrers darf man sich auch nicht verlassen und nicht darauf vertrauen, dass dies ein Vorfahrtverzicht ist, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.03.1982, Az.: 1 U 130/81) Wer das dennoch macht, haftet zu 100 Prozent, wenn er nicht vorfahrtsberechtigt ist.

Auch wenn die Urteile allesamt schon etwas älter sind, hat sich die Rechtsprechung auch in den letzten 10 Jahren nicht drastisch geändert.

Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 24.04.2014, Az.: 7 U 1501/13) hatte erst in diesem Jahr einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Fahrzeug aus einer untergeordneten Straße nach links auf die Hauptstraße abbog und mit einem entgegenkommenden Pkw kollidierte, der unter Betätigung des rechten Fahrtrichtungsanzeigers sehr langsam fuhr. Das OLG Dresden hat eine Haftung von 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen ausgeurteilt. Hierbei hat es insbesondere berücksichtigt, dass nicht zu klären war, wie hoch die Annäherungsgeschwindigkeit des vorfahrtsberechtigten Fahrers wirklich war. Das konnte im vorliegenden Fall nicht geklärt werden. Der Wartepflichtige musste dies allerdings nachweisen, um einen vertrauensbildenen Umstand zu beweisen, der zu einer höheren Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten zu gelangen.

Wie grundsätzlich nach jedem Unfall gilt es auch bei einem solchem Unfall die Beweise unmittelbar zu sichern. Fertigt Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und auch den Bremsspuren an. Weist die einschreitenden Polizeibeamten auf Umstände, die euch auffallen hin, damit die Polizei die Beweise sichern kann. Schaut aber auch, dass ihr Zeugen, deren Namen und Anschriften aufschreibt. Wer nach einem Unfall nicht schnell reagiert, kann oftmals nicht beweisen, dass ihn am Unfall keine oder nur eine geringe Schuld trifft.

Seid achtsam, denn nur so werdet ihr zu eurem Recht kommen. Und wenn ihr einen Unfall beobachtet, bleibt als Zeugen vor Ort, denn euch könnte es auch mal treffen und ihr wäret um jede Hilfe froh!