Motorräder und Quads richtig zulassen

Pünktlich zu den ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen werden nach alter Tradition Jacken entstaubt, Nierengurte angelegt, Stiefel geputzt und Helme poliert – denn es ist wieder Motorradsaison. Besitzer eines Ganzjahresnummernschildes ersparen sich den Gang zur Zulassungsstelle. Für alle anderen heißt es erst einmal, das Tor zur Hölle zu durchfahren. Was es, bei der Zulassungsstelle angekommen, alles zu beachten gibt, wie man die Nerven schonen kann und welche Richtlinien eigentlich bei der Zulassung eines Quads einzuhalten sind, erläutern wir im Folgenden.

Checkliste zur Motorrad-Zulassung

Saisonkennzeichen und Neuanmeldungen für Motorräder erfordern, genau wie beim Auto auch, den Besuch bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Wer sich den Gang zur Zulassungsstelle ersparen will, der kann das Motorrad auch online an-, ab- oder ummelden lassen. Wie hier auf kroschke.de zu sehen ist, werden dabei über ein Formular alle wichtigen Informationen abgefragt und die Zulassungsunterlagen nach erfolgreicher Abwicklung im Regelfall nach drei Werktagen schon zugestellt. Der Versicherungsnachweis ist zwingend erforderlich bei der Motorrad-Anmeldung. Dabei wich die früher benötigte Doppelkarte bereits vor einigen Jahren schon der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Diese wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt, oftmals bereits per E-Mail, wenn es schnell gehen muss. Weiterhin werden folgende Dokumente benötigt:

  • • Pass oder Personalausweis des Fahrzeughalters
  • • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • • SEPA-Mandat für die automatische Abbuchung der Kfz-Steuer
  • • HU-Nachweis (bei Online-Zulassungen meist ersetzt durch COC-Papiere: „Certificate of Conformity“)
  • • Vollmacht (falls man sich vertreten lässt)

Mit diesen Dokumenten sollte bei der Anmeldung des Motorrades alles reibungslos ablaufen. Ein mögliches Anmeldehindernis sind dann höchstens Steuerschulden. Diese sollten beglichen werden, bevor der Gang zum Zulassungsamt angetreten wird.

Richtlinien zur Zulassung von Quads

Wer schon einmal einen Geschenkgutschein zum Quad-Fahren wie beispielsweise hier von mydays.de erhalten hat, der weiß, wie viel Spaß das kleine Kraftfahrzeug im Gelände macht. Um auch auf den Straßen ein Quad fahren zu dürfen, gilt es jedoch, bestimmte Richtlinien einzuhalten. „Quads mit einem Leergewicht bis 400 kg und einer Motorleistung bis 15 kW fallen unter die europäischen Bestimmungen für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge nach der Richtlinie 2002/24/EG“, schreibt etwa der TÜV-Nord. Eine höhere Motorleistung fällt nicht unter diese Bestimmungen, sodass ein entsprechendes Quad einer anderen Fahrzeugart zugewiesen wird. Das wiederum erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, wobei eine Einstufung als PKW unwahrscheinlich ist. Solche Quads können aber durchaus die Zulassung als Zugmaschine erhalten, wenn sie ein Leergewicht über 400 kg haben, eine zweite Hauptbeleuchtungsanlage vorhanden ist sowie eine Anhängerkupplung mit Steckdose am Fahrzeug zu finden. Sport-Quads, die unter die Richtlinie 2002/24/EG fallen, müssen für eine erfolgreiche Zulassung den ECE-Regelungen entsprechend angepasst werden. Damit sie den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen, müssen an den kleinen Kraftfahrzeugen eventuell fehlende Brems- und Standlichter, Blinker, Scheinwerfer sowie ein Tacho nachgerüstet und beim TÜV für zulässig erklärt werden. Bei werksmäßig straßentauglichen Quads ersparen die COC-Papiere den Gang zum TÜV. Für die Zulassung an sich können Quad-Besitzer auch unsere Checkliste zur Motorrad-Zulassung zurate ziehen.

Bildrechte: Flickr Quad FaceMePLS CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten