Nicht nur bei Autofahrern schnappen Radaranlagen zu. Auch wer eine Ordnungswidrigkeit mit dem Motorrad begeht, muss mit einem Bescheid von der Bußgeldbehörde rechnen. Die weit verbreitete Annahme, dass Motorradfahrer bessere Chancen haben, nicht erwischt zu werden, stimmt so nicht. Klar, ein Biker ist durch Helm und das vorne fehlende Kennzeichen nicht so einfach zu identifizieren, wie etwa ein Pkw.
Dennoch hat die Behörde durchaus gute Möglichkeiten gefunden, den Betreffenden ausfindig zu machen. Sei es mittels Verkehrskontrollen durch Polizeibeamte oder markante Gesichtsmerkmale Betroffener, die trotz Visier auf dem Blitzerfoto zu erkennen sind. Doch nicht alle Bußgeldbescheide sind korrekt. Auch du hast Post von der Bußgeldstelle erhalten und bist der Meinung, da stimmt was nicht? Dann lass die Vorwürfe über www.geblitzt.de kostenfrei prüfen.
Drohende Sanktionen
Es gibt so einige Regeln, an die man sich insbesondere als Motorradfahrer halten sollte. So muss die Beleuchtung vorschriftsmäßig angebracht sein und funktionieren. Des Weiteren darf die Maschine durch Tuning keine Lärm- und Abgasbelästigung verursachen. Und so schön es auch bei Fahrtwind im Sommer sein könnte: Wer ohne Helm fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen. Wenn du auf dem Motorrad ein Kind beförderst, das keinen Helm trägt, sind es sogar 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird es generell teurer. Zudem hängt die Höhe der Strafe von diversen Faktoren ab. Im Folgenden einige Beispiele:
Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es bei 21 bis 25 km/h über dem Tempolimit nicht nur einen Punkt in Flensburg, sondern auch ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Kommt es zu einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h, werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wird die Höchstgeschwindigkeit innerorts 21 bis 25 km/h überschritten, beträgt die Strafe ebenfalls 80 Euro und einen Punkt. Ab 26 bis 30 km/h sind es bereits 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Wer noch schneller fährt, als die Polizei erlaubt, muss je nach Schwere des Verstoßes mehrere Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot in Kauf nehmen. Wird ein Motorradfahrer zweimal innerhalb von einem Jahr wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, gilt er als Wiederholungstäter und wird entsprechend härter sanktioniert. Es drohen nicht nur ein höheres Bußgeld, sondern auch der Entzug des Führerscheins.
Fehler im Bußgeldverfahren
Auch in einem Bußgeldverfahren können sich so einige Fehler einschleichen. Und das ist gar nicht mal so selten. Schnell weichen Messungen nämlich von standardisierten Methoden ab und werden auf diese Weise ungültig. Wusstest du zum Beispiel, dass nicht mit jedem Messgerät Motorräder geblitzt werden dürfen? Das Kammergericht in Berlin entschied am 23.03.2011, dass eine Messung mit dem Messgerät des Typs Laveg VL 101 unter bestimmten Umständen nicht zulässig ist. Doch auch formelle Fehler, die auf fehlenden Daten oder überschrittenen Fristen ruhen, können Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung sein. Daher kann es sich durchaus lohnen, die Vorwürfe in einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen überprüfen zu lassen.
Verjährung – was ist das?
Spätestens drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß sollte Post von der entsprechenden Bußgeldstelle in deinem Briefkasten liegen. Wird kein Bußgeldbescheid erlassen, kann dies zur Verjährung des Falls führen. Das Bußgeldverfahren wird dann automatisch eingestellt und Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind vom Tisch. Aber aufgepasst: Bekommst du innerhalb der drei Monate einen Anhörungsbogen zugeschickt, beginnt die Verjährungsfrist von vorn.
Geblitzt.de kann helfen
Nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten. Hier tritt die Coduka GmbH aus Berlin auf den Plan. Das Legal-Tech Unternehmen bietet seit 2013 den Service Geblitzt.de an, der Verkehrsteilnehmern ermöglicht, Bußgeldvorwürfe kostenfrei prüfen zu lassen. Dafür arbeitet die Coduka mit erfahren Anwälten für Verkehrsrecht zusammen. Bearbeitet werden Bußgeldbescheide, wenn es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-Vergehen, Abstands-Verstöße oder die Nutzung von Mobilfunkgeräten am Steuer handelt – ganz gleich, ob der Betroffene ein Motorrad, Pkw oder Lkw gefahren ist.
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