Vier Motorradfahrer liefern sich eine Verfolgungsfahrt und türmen. Wäre da die Einführung der Halterhaftung, wie es sie in Österreich schon gibt, nicht eine richtige Entscheidung? Eigentum verpflichtet, oder?! 

Vorwort der Kradblatt-Ausgabe 10/16
von Marcus Lacroix

Halterhaftung für alle?

Marcus mit Nuda

Stöbert man so im Internet herum, fragt man sich ja zunehmend, ob wir in einem Land der Bekloppten und Bescheuerten leben. Ganz besonders auf Facebook, wo sich heutzutage jeder in der unflätigsten Art und Weise daneben benehmen kann – solange er keine Nippelfotos postet, denn dann greifen die Tugendwächter aus den USA zu. Alle fordern für sich selbst Respekt, geben ihn aber nicht.

Eine Einleitung, die mich zu einem Fundstück aus dem Kradblatt-Gebiet führt. Die Meldung erschien am 14. September bei der Kreiszeitung aus Syke:
„Syke – Vier Motorradfahrer lieferten sich mit der Polizei am Mittwochabend eine Verfolgungsjagd durch Syke. Zwei Streifenwagen verfolgten die Fahrer unter anderem über die Straße „Am Ristedter Weg“. Die Polizei erklärte auf Nachfrage, dass gegen 19.40 Uhr die vier Motorräder samt Fahrer kontrolliert werden sollten. Daraufhin gaben die Fahrer Gas, um sich der Kontrolle zu entziehen. Zwei Streifenwagen machten sich auf die Verfolgung der Motorräder, um die Fahrer möglichst schnell zu stoppen. Die Polizei konnte die Fahrer zwar nicht festsetzen, aber sie konnte die Kennzeichen und Halter der Motorräder ermitteln. Den Fahrern droht nun eine Anzeige.“

Also ehrlich liebe „Motorradfahrer“ – ich hoffe sie kriegen euch und nehmen euch den Lappen dafür ab. Und mir ist es auch pupsegal, ob mich jemand für diesen Wunsch als „Nestbeschmutzer“ tituliert. Mag sein, dass mein Werteverständnis da ausgeprägter oder gar überzogen ist, aber wenn man sich schon nicht an Spielregeln hält – das passiert uns allen ja mal – dann nimmt man halt seine Strafe ohne zu heulen an. Aber abhauen und dabei womöglich andere gefährden finde ich voll asi. 50 sind die innerorts sicher nicht gefahren. Und damit sind wir bei der Halterhaftung.

In Deutschland muss dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs der Verkehrsverstoß nachgewiesen werden, damit man ihn belangen kann – im Fall der getürmten Biker recht schwierig. Die Halterhaftung kommt nach § 7 Abs. 1 StVG hierzulande nur beim Betrieb des Fahrzeugs zum Tragen, wenn „ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt“ wird oder nach § 25a StVG im stehenden Verkehr (also bei Parkvergehen), nicht aber für solche Verstöße im fließenden Verkehr.
In obigem Fall könnten sich die Halter, sofern sie nicht als Fahrer erkannt wurden rauswinden, indem sie die Fahrzeugführer nicht benennen. Wenn es dumm läuft, gibt es dann evtl. ein Fahrtenbuch als Auflage, aber auch das muss die Bußgeldstelle erst mal gerichtlich durchsetzen lassen.

Dabei wäre es doch viel einfacher den Spieß umzudrehen: „nennst du den Fahrer nicht, bist du halt in den Po gekniffen denn schließlich ist es dein Fahrzeug.“ In Österreich wird das z.B. so praktiziert und ehrlich gesagt, kann ich nichts Verwerfliches daran erkennen. Als Halter eines Fahrzeugs hat man nun mal eine Verantwortung. Diese jetzt mit Schusswaffen zu vergleichen ist evtl. etwas zu hart, aber auch da nimmt man doch den Besitzer in die Pflicht drauf aufzupassen.

Kritker sagen, die Maßnahme würde nur dazu dienen, die Leute leichter abkassieren zu können. Ich sehe das als Ausrede notorischer Verkehrssünder. Um selbst Respekt zu bekommen, muss man erst mal andere respektieren …

Wie seht ihr das mit der Halterhaftung?
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